Sehr geehrte Damen und Herren,
kein Rechtsgebiet ist derart reguliert wie das Lebensmittelrecht.
Es handelt sich bei diesem Rechtsgebiet um eine Mischmaterie aus Gefahrenabwehr, Verbraucherschutz und Gewerberecht.
Aus Geschäftsführer und/oder Inhaber eines lebensmittelrechtlichen Betriebes haften Sie für die Verstöße gegen das Lebensmittelrecht mit unabsehbaren Konsequenzen für Ihre berufliche Laufbahn.
Es ist leider immer wieder anzutreffen, dass die lebensmittelrechtlichen Pflichten in einem arbeitsteiligen Betrieb nicht in rechtsprechungskonformer Weise delegiert worden sind. Folglich verbleibt die Haftung beim Geschäftsführer/Inhaber. Wir beratern Sie qualifiziert bei der Implementierung eines entsprechenden Systems, welches sich an Ihrem HACCP-Konzept orientiert.
Aber auch wenn Ihnen ein lebensmittelrechtlicher Verstoß zur Last gelegt wird vertreten wir zielorientiert Ihre Interessen vor Behörden und Gerichten. Dabei greifen wir auch auf das Wissen von mit uns kooperierenden Instituten zurück, damit wir Ihnen als Mandant eine Lösung aus einer Hand präsentieren können.
Leitbild für unsere Tätigkeit ist stets § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte:
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Nähere Informationen zu Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach erhalten Sie unter
Ihr
Dr. Florian Körber, Rechtsanwalt